Allgemeine Fragen

Braucht mein Kind eine Zahnspange?

Zahnspangen sind in aller Munde: Jedes Jahr bekommen über eine Million Kinder in Deutschland eine Zahnspange. Dass Kinder heute häufiger mit Zahnspangen versorgt werden als früher, hat mehrere Gründe: Die Eltern legen größeren Wert auf gesunde und gerade Zähne. Außerdem kennt man heute die schädlichen Folgen von Zahn- und Kieferfehlstellungen besser als früher. Und schließlich akzeptieren heute die meisten Kinder eher eine Zahnspange, weil sie unter den Gleichaltrigen längst kein Makel mehr ist. Oft gelten Zahnspangen sogar als schick!

Zahnregulierung - nur wegen der Schönheit?

Makellose Zähne sind für den Kieferorthopäden ein Nebeneffekt. Er entscheidet nach medizinischen Gesichtspunkten darüber, ob die Fehlstellung die Gesundheit beeinträchtigen kann. Aber was gut funktioniert und gesund ist, sieht auch gut aus! Nicht zuletzt sollte bedacht werden, dass die Menschen immer älter werden. Der gesamte Kauapparat muss über einen längeren Zeitraum gut funktionieren.


Wann muss eine Spange wirklich sein?

Sitzen einzelne Zähne schief im Kiefer oder stimmt der Biss nicht, weil Ober- und Unterkiefer nicht richtig zusammenpassen, dann kann dies schon bald Folgen haben, z. B. eine schlechte Kaufunktion sowie Sprach- oder Zungenfehler. Falls die Zähne sehr eng stehen, kann es auch verstärkt zu Karies kommen. Nicht zuletzt werden Nacken- und Kiefermuskulatur und damit auch die Haltung negativ beeinflusst. Hals und Atemwege werden belastet, wenn der Mund sowohl nachts beim Schlafen als auch tagsüber beim Atmen nicht richtig geschlossen wird. Durch Fehlkontakte einzelner Zähne oder aber durch eine falsche Lagebeziehung von Unter- zu Oberkiefer kann das Kiefergelenk schaden nehmen, was sich zunächst als Knacken, später in Schmerzen äußert.

Wodurch entstehen Zahn- und Kieferfehlstellungen?


Der Grund für solche Fehlstellungen liegt manchmal in der Veranlagung, aber oft sind die Probleme hausgemacht: Daumenlutschen, Zungenfehllage, Nägelkauen, aber auch Nuckelflasche oder Dauertröster führen zu Verformungen. Die noch weichen Oberkieferknochen werden nach vorn gedrückt. Dadurch stehen die Frontzähne später vor. Schlecht ist auch, wenn die Milchzähne wegen Karies zu früh ausfallen. Dann kippen die Nachbarzähne in die entstandene Lücke, die bleibenden Zähne wachsen schief heraus. Hinzu kommt, dass sich unser Kauapparat im Laufe der Evolution immer weiter reduziert. Bei gleichbleibender Zahngröße werden die Kiefer immer kleiner, so dass letztlich für die vorhandenen Zähne zu wenig Platz zur Verfügung steht.

Wann sollte das Kind zum ersten Mal zum Kieferorthopäden kommen?



Die Wahl des richtigen Zeitpunktes für den Beginn der kieferorthopädischen Behandlung ist außerordentlich wichtig für einen guten und raschen Behandlungsverlauf. Durch eine zu spät begonnene kieferorthopädische Behandlung kann sich nicht nur die Behandlungszeit drastisch verlängern, manchmal müssen dann leider auch bleibende Zähne herausgezogen werden, da nicht mehr genügend Platz für alle Zähne vorhanden ist. Aus diesem Grunde sollte der erste Besuch beim Kieferorthopäden im Alter von etwa 8 Jahren erfolgen. Nur in Ausnahmefällen ist der Behandlungsbeginn schon so frühzeitig notwendig, kann dann aber Ihrem Kind negative Auswirkungen falscher Zahnstellungen auf das gesamte Gesichtsschädelwachstum ersparen. Als Faustregel kann man sagen, dass bei Mädchen mit ca. 8-9 Jahren, bei Jungen mit ca. 9-10 Jahren das richtige Alter für den Behandlungsbeginn erreicht ist. Diese Altersangabe variiert jedoch individuell und ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise dem Wachstumsstadium und dem Zahndurchbruch.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?


Die Dauer der gesamten Behandlung kann je nach Zahn- Kieferfehlstellung, Mitarbeit und Gewebereaktion zwischen einem bis vier Jahren oder sogar mehr betragen. Ob eine feste oder eine herausnehmbare Zahnspange benötigt wird, ist individuell sehr unterschiedlich und hängt von der Diagnose ab. Bei schwerwiegenden Zahn- und Kieferfehlstellungen kann die Behandlungszeit auch länger als vier Jahre dauern.


Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung meines Kindes?

Grundsätzlich erfolgt die Entscheidung zur Kostenübernahme durch die Versicherung über die medizinische Notwendigkeit und den Schweregrad der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung. Unter den verschiedenen Kostenträgern gibt es jedoch zum Teil extreme Unterschiede, die wir nachstehend erläutern:

Private Krankenversicherungen

Diese erstatten bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit sowohl prophylaktische Maßnahmen (z. B. die Beseitigung von Fehlfunktionen) als auch kieferorthopädische Behandlungen zur Zahn- und Kieferregulierung. Die Erstattung erfolgt dem jeweiligen Tarif entsprechend; viele Versicherte haben einen Selbstbehalt. Achtung: manche Krankenversicherungen bieten in den ersten Versicherungsjahren eine nur relativ geringe Erstattung der Kosten. Das Gebiet Kieferorthopädie sollte daher in dem Versicherungsvertrag Ihres Kindes aufgrund der oftmals kostspieligen Behandlungen nicht außer Acht gelassen werden.

Beihilfe

Die Beihilfe erstattet ebenfalls bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit. Im Gegensatz zu der Privaten Krankenversicherung übernimmt sie jedoch nur die Kosten für eine durchschnittliche Behandlung. Inwiefern sie im Einzelfall für bessere Leistungen und modernere Techniken aufkommt,

Gesetzliche Krankenkassen

Seit 2002 existieren neue Richtlinien (sog. KIG): der Kieferorthopäde muss vor Behandlungsbeginn die Kiefer- oder Zahnfehlstellung mit einer Art Notensystem von '1' bis '5' beurteilen. Die Krankenkassen zahlen erst ab '3'; leichtere Abweichungen mit Note '1' und '2' müssten die Eltern selbst bezahlen. Aber: Eine Fehlstellung mit Grad '1' oder '2' bedeutet nicht, dass eine Behandlung dieser Störung unnötig oder gar nutzlos wäre! Sie ist lediglich nach den neuen Kassen-Richtlinien nicht so dringlich, dass sie von den Kassen finanziert werden muss.

Wenn die Zahn- und Kieferfehlstellung Ihres Kindes nicht innerhalb der Vorgaben der Krankenkassen liegt, spricht Ihr Kieferorthopäde mit Ihnen darüber. Sie entscheiden, in welchem Rahmen Sie Ihr Kind behandeln lassen wollen und wissen mittels Kostenvoranschlag vor Behandlungsbeginn, was Sie dafür bezahlen.

Sofern Sie aber von der Krankenkasse eine Kostenübernahme erhalten, übernimmt diese den größten Teil der Behandlungskosten, d. h. beim 1. Kind werden zunächst 80% bei weiteren Kindern 90% der Behandlungskosten übernommen. Die 10% oder 20% gibt es nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück.


Private Zusatzversicherung

Auf das neue KIG-System haben sich bisher nur wenige Versicherungen spezialisiert (z. Zt. unseres Wissens CSS, DKV, Mannheimer, ARAG, Signal Iduna, Allianz, LKH). Lassen Sie sich bezüglich Kosten, Wartezeiten, prozentuale Beteiligung an den Behandlungskosten von einem Versicherungsberater Ihres Vertrauens beraten.